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Curriculum der Ausbildung

gemäß § 6 (1) PsychThG
in systemischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie/ analytischer Psychotherapie

Theoretische Ausbildung nach dem PsychThG
in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie

 


Vorwort

Das Curriculum und der Studiengang wurden gemeinsam mit der Saarländischen Gesellschaft für systemische Therapie und Beratung e.V. konzipiert und sind dem deutschen Psychiater und Psychoanalytiker Prof. Dr. med., Dr. phil. Helm Stierlin gewidmet.

Von 1957 bis 1974 war Helm Stierlin in den Vereinigten Staaten tätig, mit den Schwerpunkten Schizophrenie, Psychopathologie der Adoleszenz und Familientherapie, zuletzt am National Institute of Mental Health in Bethesda, Maryland. Parallel dazu nahm er Professuren und Gastdozenturen an verschiedenen amerikanischen Universitäten sowie in Neuseeland und Australien wahr. Von 1974 bis 1991 war er Inhaber des Lehrstuhls und Direktor der Abteilung für Psychoanalytische Grundlagenforschung und Familientherapie der Universität Heidelberg. Stierlin ist Mitgründer und war bis 1995 Herausgeber der Zeitschrift Familiendynamik und Autor bzw. Co-Autor von 13 Büchern mit Übersetzungen in 12 Sprachen. Er hat mit der 1974 ge-gründeten Heidelberger Familientherapie wesentlich zur Entwicklung der systemischen Therapie in Deutschland beigetragen.

Stierlins Forschungsschwerpunkte sind psychotische und psychosomatische Störungen, der Ablösungsprozess der Adoleszenz, systemische Familientherapie, sowie psychohistorische Studien.
 

Helm Stierlin, Psychoanalytiker und Systemiker:

„…Ich darf sagen, das Gedankengut der Psychoanalyse wurde für mich damals zu einem Anker, ja einem Sicherheitsnetz, das mir lange Zeit half, darin auch die für mich immer wichtiger werdende Familientheorie und –therapie zu verorten oder, um im Bilde eines Netzes zu bleiben, begrifflich stimmig zu ›vernetzen‹. Das gelang mir aber nur bis zu einem Punkt – eben bis zu dem Punkt, an dem mich die Berührung mit dem systemischen Zeitgeist nunmehr für die problematischen Verknotungen, für die Risse und Lücken im psychoanalytischen (Begriffs-) Netz sensibilisierte. Daher dann mein Bemühen, ein neues, in meiner sich ändernden systemischen Sicht der Dinge angemesseneres Netz zu finden oder auch mitzuknüpfen…“

…ohne das bewährte „Alte“ aufzugeben.

Diese Dialektik wollen wir ausbilden.
Institut Rhein-Eifel

Curriculum der Ausbildung

gemäß § 6 (1) PsychThG in systemisch und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie/ analytischer Psychotherapie
 

I. Grundlagen

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/Psychologische Psy-chotherapeutin mit der Vertiefungsrichtung ›Systemische Psychotherapie‹ und ›Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie‹ bei Erwachsenen findet auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten sowie den gültigen Psychotherapierichtlinien statt.
 

II. Vertiefte Ausbildung

Es werden eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt. Gegenstand der vertieften Ausbildung (gemäß § 3 und § 4 PsychTh-APrV) ist die ›Systemische Psychotherapie‹ bei Erwachsenen – gleichzeitig erlangen Sie die Fachkunde in ›Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie‹. (Wahlweise noch in analytischer PT möglich)
 

III. Ausbildungsblöcke

Gemäß § 1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:

  1. Praktische Tätigkeit:
    1.1 Klinisch-psychiatrisches Jahr (§ 2,1) APrV: 1200 Stunden
    1.2 Praktische Tätigkeit in der Praxis (§ 2,2) APrV 600 Stunden
  2. Theoretische Ausbildung: 1200 Stunden
    (200 Std. Grundlagen der Psychotherapie / 400 Std. Systemik – 400 Std. TP/PA)
  3. Praktische Ausbildung: 1200 Behandlungsstunden, 300 Supervisionsstunden
    (50 Einzelstunden Systemik – 50 Einzelstunden TP, 200 in der Gruppe)
  4. Selbsterfahrung
    Die Selbsterfahrung kann in Selbsterfahrungsgruppen G oder Einzelform E absolviert werden. (Kombinationen von G/E möglich, siehe B1) 240 Stunden
  5. Verbleibende freie Stunden 3660 Stunden
    Die verbleibenden 3660 Stunden können für die weitere Fachkunde in Psychoanalyse verwendet werden. (Sowie für die Qualifikation in Gruppenpsychotherapie nach den Psychotherapierichtlinien.)

Der doppelte Ausbildungsgang Systemik/TP(PA) umfasst insgesamt: 8.400 Stunden.
 

IV. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG in Teilzeitform und dauert mindestens fünf Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungs-Instituts. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden in Blöcken (ca. 20 pro Jahr, Freitag am Nachmittag und Samstag den ganzen Tag) statt. Alle praktischen Anteile können wohnortnah absolviert werden. Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.
 

V. Ausbildungsformen

Die theoretische Ausbildung erfolgt gemäß § 3 PsychTh-APrV in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen. Die Selbsterfahrung erfolgt nach § 5 PsychTh-AprV bei einem von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleiter in Einzelsitzungen oder in der Gruppe. Supervisionen erfolgen bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Supervisoren in Einzel- oder Gruppensitzungen. Praktische Übungen finden in kleinen Gruppen statt.
 

VI. Zulassung zur Patientenbehandlung

Die Zulassung zur Patientensicht kann frühestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Selbsterfahrung begonnen worden ist und ebenso, dass Kenntnisse in Krankheitstheorie und Behandlungstheorie im für das erste Ausbildungsjahr vorgeschriebenen Umfang erworben worden sind. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet der Ausbildungsleiter auf Antrag.
 

VII. Lehrinhalte des Curriculums

Das Curriculum umfasst sämtliche Lehrinhalte, die Gegenstand der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 der PsychTh-AprV) sind. In ihrer Reihenfolge sind die Lehrinhalte dem Duktus des Kenntnisstandes und der praktischen Erfahrung des Ausbil-dungsteilnehmers wie auch den Erfordernissen des vertieften Verfahrens und der Zusatzqualifikation angepasst. Die Reihenfolge der vom Ausbildungsteilnehmer zu absolvierenden Lehrveranstaltungen soll dem Curriculum so weit wie möglich folgen, Ausnahmen sollen mit dem Ausbildungsleiter abgesprochen werden. Das Ausbildungsinstitut ist gehalten, das Curriculum so durchzuführen, dass die Ausbildungsteilnehmer in der Lage sind, es kontinuierlich zu absolvieren.

Nachfolgend sehen Sie theoretische Inhalte, die für die schriftliche Prüfung im Staatsexamen relevant sind. Die Themen der verfahrensbezogenen Ausbildungen, insgesamt 800 Stunden Systemik/TP (PA), werden in jährlichen Lehrplänen dargestellt.

Theoretische Ausbildung nach dem PsychThG in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)

A Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie

A.1 Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie
(Das Curriculum Teil A ist Grundlage des Ausbildungslehrgangs Systemische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

A.1.1 Seminar: 16 Std. Entwicklungspsychologische und entwicklungspathologische Grundlagen des Menschen und seines Bezugsrahmens I

A.1.2 Seminar: 16 Std. Entwicklungspsychologische und entwicklungspathologische Grundlagen des Menschen und seines Bezugsrahmens II

A.2 Seminar: 16 Std. Allgemeine Krankheitstheorien, tiefenpsychologische und systemische Krankheitstheorie (Kurz- und Langzeitwirkung psychischer Traumata; Theorien über Folgen defizitärer psychischer Entwicklungen; Theorie un-bewusster psychischer Konflikte des Trieblebens, der Objektbeziehungen, der Besetzung des Selbst)

A.2.1 Seminar: 16 Std. Spezielle Krankheitstheorien I
Hysterische Neurosen: Konversionsneurotische Symptombildungen, funktionelle Störungen, Angstneurose, Phobien, Zwangsneurose, Sexualstörungen (entspricht dem ICD-10: dissoziative Störungen (F 44.0 – 44.9), somatoforme Störungen (F 45.0 – 45.9), sonstige Angststörungen (F 41.0 – 41.9), phobische Störungen (F 40.0 – 40.9), Zwangsstörungen (F 42.0 – 42.9), nichtorganische sexuelle Störungen (F 52.0 – 52.9))

A.2.2 Seminar: 16 Std. Spezielle Krankheitstheorien II
Persönlichkeitsstörungen: narzisstische Persönlichkeit, Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Perversionen, Sucht, Delinquenz (entspricht ICD-10: spezifische Persönlichkeitsstörungen (F 60.0 – 60.9), Störungen der Geschlechtsidentität, der Sexualpräferenz und psychische Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung (F 64.0 – 66.9), psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F 1x.0 – 1x.26)).

A.2.3 Seminar: 16 Std. Spezielle Krankheitstheorien III/Psychosomatische Krankheitstheorien
Essstörungen: Anorexia nervosa (ICD-10 F 50.0), Bulimia nervosa (ICD-10 F 50.2), Adipositas (ICD-10 E 66) Klassische Psychomatosen (ICD-10 F 54: psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten)

A.2.4 Vorlesung: 8 Std. Einführung in die Psychiatrie und psychiatrische Krankenvorstellung ein-schließlich der Abgrenzung von Psychosen und Neurosen von körperlich begründbaren psychischen Störungen

A.3 Vorlesung: 8 Std. Methoden und neueste Erkenntnisse der empirischen Psychotherapieforschung

A.4 Übung: 8 Std. Psychodiagnostik einschließlich Testverfahren, diagnostische Abgrenzung von körperlich begründbaren Störungen

A.5/6 Seminar: 16 Std. Psychopathologie und Methodik der Psychotherapie bei verschiedenen Altersgruppen, sowie bei Paarbeziehungen, Familien und Gruppen

A.7 Vorlesung: 8 Std. Prävention und Rehabilitation

A.8 Vorlesung: 16 Std. Medizinische und psychopharmakologische Grundkenntnisse für Psycho-therapeuten, neurologische Grundlagen der Psychotherapie

A.9 Vorlesung: 16 Std. Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (insbesondere Verhaltenstherapie, wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie, psychoanalytisch begründete Verfahren und Systemische Psychotherapie)

A.10 Übung: 8 Std. Aktuelle Methoden der Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen

A.11 Seminar: 8 Std. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Kooperation von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen der kassenärztlichen sowie vertragsärztlichen Versorgung einschließlich Antragstellung, Gutachterverfahren und Abrechnung

A.12 Vorlesung: 8 Std. Geschichte der Psychotherapie

Die Inhalte der Grundausbildung für Systemik/TP (PA): insgesamt: 200 Std.
 

Ausgewählte Literatur im ersten Studienjahr

Balint, Michael: „Der Arzt, sein Patient und die Krankheit.“
Leichsenring, Falk (Hrsg): „Lehrbuch der Psychotherapie Bd.1.“
Mentzos, Stavros : „Interpersonale und institutionalisierte Abwehr.“!
Stierlin, Helm: „Psychoanalyse-Familientherapie-Systemische Therapie.“
Watzlawick, Paul: „Wie wirklich ist die Wirklichkeit?“

B. Die einzelnen Bausteine des kombinierten Ausbildungsgangs

Doppelqualifikation Systemische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/ analytische Psychotherapie auf einen Blick:

Im Folgenden werden die einzelnen Bausteine inhaltlich erklärt.

B.1 Die einzelnen Bausteine und ihre Bedeutung

Das „Klinische Jahr“

»Klinik«
– Praktische Tätigkeit –
Systemik / TP (PA) zusammen:
1200 Std. stationär + 600 Std. stationär/ambulant insgesamt: 1800 Std.

Theoretische Grundlagen/Vertiefung in Systemischer Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Theorie
200 Stunden Grundlagen in Psychotherapie
SYSTEMIK TP / (PA)

200 Std. Grundlagen/Vertiefung der verfahrensbezogen Psychotherapie
 

200 Std. Grundlagen/Vertiefung der verfahrensbezogenen Psychotherapie
 

200 Std. Grundlagen/Vertiefung der verfahrensbezogenen Behandlungstechnik
 

200 Std. Grundlagen/Vertiefung der verfahrensbezogenen Behandlungstechnik
 
Gesamt: 600 Stunden Gesamt: 600 Stunden
Gesamt: 1.200 Stunden

Die Selbsterfahrung
Hier sind verschiedene Kombinationen möglich

Selbsterfahrung: insgesamt 240 Std.
SYSTEMIK TP / (PA)
60 Doppelstunden in der Gruppe 60 Doppelstunden in der Gruppe
und/oder
120 Einzelstunden 120 Einzelstunden
und/oder
120 Einzelstunden 60 Doppelstunden in der Gruppe
und/oder
60 Doppelstunden in der Gruppe 120 Einzelstunden
und/oder
60 Doppelstunden in der Gruppe 240 Std. Lehranalyse (TP inkludiert)
Abschluss Analytiker

Die Praktische Ausbildung

Behandlung und Supervision
Praktische Ausbildung
SYSTEMIK TP / (PA)

600 Behandlungsstunden
»TP« Systemik
 

600 Behandlungsstunden
TP / (PA)
 
Supervision

100 Std. in der Gruppe
50 Einzelstunden
 

100 Std. in der Gruppe
50 Einzelstunden

Mögliche Abschlüsse aufgrund der doppelten Ausbildung

  Aus- und Weiterbildung Fachkunde
(§95c SGB V)
Anerkennung nach
WBO LPK-RLP*
1. Staatsexamen Systemik Tiefenpsychologie Systemische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
2. Staatsexamen Tiefenpsychologie Tiefenpsychologie Systemische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
2.1 Staatsexamen Tiefenpsychologie/ Psychoanalyse Tiefenpsychologie/
Psychoanalyse
Systemische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/ Psychoanalyse
3. Staatsexamen Systemik Tiefenpsychologie/
Psychoanalyse
Systemische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/ Psychoanalyse

* Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Ausbildungs- und Studienordnung

Präambel

Ziel der Ausbildung ist die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV).
Gegenstand der vertieften Ausbildung sind die Systemische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie noch zusätzlich wahlweise die analytische Psychotherapie
Anmerkung: Dadurch wird gleichzeitig die Fachkunde in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und/oder wahlweise analytischen Psychotherapie erworben.
Zur Systemischen Psychotherapie: Grundlage ist die Verabschiedung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirates (WBP) vom 14. Dezember 2008 zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie und die staatliche Anerkennung des Instituts am 14.12.2009.
 

I. Allgemeine Ausbildungsbestimmungen

Die Ausbildung umfasst:

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens fünf (5) Jahre.
 

II. Voraussetzungen der Ausbildung

1.0 Wissenschaftliche Vorbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine

  1. im Inland an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule bestandene Diplomprüfung im Studiengang/Master Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, dass der Studierende das Ziel des Studiums erreicht hat,
  2. ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
  3. ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.


2.0 Zulassungsverfahren

Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind bei der Geschäftsstelle zu stellen. Beachten Sie dazu bitte auch Bewerbung und Aufnahme sowie Formblatt zur Anmeldung.
 

III. Das Ausbildungsverhältnis

1.0 Beginn der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt mit der schriftlich bestätigten Zulassung und nach Unterzeichnung eines zwischen der Ausbildungsstätte und dem Ausbildungsteilnehmer zu schließenden Ausbildungsvertrags.

2.0 Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner. Die Regularien der staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PsychTh-APrV) festgelegt, die von Ausbildungsstätte und Aus-bildungsteilnehmern gleichermaßen anerkannt werden.

2.1 Pflichten und Rechte der Ausbildungsstätte

2.1.1 Das Institut Rhein-Eifel verpflichtet sich als juristische Person für einen Zeitraum von sieben Jahren (beginnend mit dem Vertragsabschluss) die Voraussetzungen dafür vorzuhalten, dass die Elemente der staatlichen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten angeboten werden:

Für die praktische Tätigkeit werden vertragliche Vereinbarungen mit geeigneten klinischen Einrichtungen abgeschlossen.

2.1.2 Das Institut Rhein-Eifel legt für die Durchführung der Ausbildung in systemisch und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie einen curricularen Lehrplan vor.

2.1.3 Die Ausbildungsstätte hat in begründeten Fällen das Recht, Ausbildungsteilnehmer von der Ausbildung vor deren Beendigung durch die Staatsprüfung auszuschließen. Der Ausschluss kann begründet sein durch mangelnde persönliche Eignung, die im Verlauf der Ausbildung offenkundig geworden ist. Hierzu gehört insbesondere unethisches Verhalten.

2.2 Pflichten und Rechte der Ausbildungsteilnehmer
Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich:

2.3 Unterbrechung der Ausbildung
Der Ausbildungsteilnehmer kann seine Ausbildung mit begründetem schriftlichem Antrag nach Rücksprache mit der Institutsleitung, wie in § 6 (1), 2 PsychTh-APrV geregelt, befristet unterbrechen. Übersteigt die Unterbrechung vier Wochen, müssen die ausgefallenen Seminarstunden in einem anderen Semester nachgeholt werden.

2.4 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Das Weiterbildungsverhältnis endet regelhaft mit der staatlichen Abschlussprüfung. Ausbildungsteilnehmer können mit schriftlicher Kündigung das Ausbildungsverhältnis vorzeitig auflösen. (3 Monate Kündigungsfrist. Die schon absolvierten Ausbildungsanteile werden bescheinigt)

3.0 Verlauf der Ausbildung

3.1 Zeitliche Abfolge
Die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen zur Vermittlung der Grundkenntnisse und der Kenntnisse in der vertieften Ausbildung sowie deren Verknüpfung mit den Angeboten zur praktischen Ausbildung sind im curricularen Lehrplan und den hierzu gehörenden Übersichten geregelt.

3.2 Terminplanung
Die terminliche Planung der praktischen Tätigkeit und ihre Abstimmung mit den übrigen Ausbildungsstellen sind mit dem Ausbildungsleiter zu besprechen und von ihnen zu genehmigen.

3.3 Anerkennung praktischer Tätigkeit
Hat ein Ausbildungsteilnehmer die in § 2 PsychTh-APrV bestimmten Anforderungen einer praktischen Tätigkeit bereits zeitnah vor seiner Zulassung zur Ausbildung ganz oder in Teilen erfüllt, sind diese nach vorhergehender Rücksprache mit dem Landesprüfungsamt anzuerkennen bzw. anzurechnen.

3.4 Die Selbsterfahrung ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung
Bei der Einzelselbsterfahrung wählt sich der Teilnehmer aus dem Kreise der als Lehrtherapeuten benannten Lehrpersonen des Instituts Rhein-Eifel seinen Lehrtherapeuten aus. Zwischen dem Lehrtherapeuten und dem Kandidaten dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen und weder wirtschaftliche noch dienstliche Abhängigkeiten bestehen. Die Selbsterfahrung in der Gruppe wird vom Institut organisiert.

4.0 „Zusatzausbildung“ (anerkannte Fachkunde)
Als Zusatzausbildung zählt die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die während der Ausbildung zusätzlich erworben wird (wahlweise noch zusätzlich die analytische Psychotherapie).

5.0 Dokumentationspflicht
Die während der Ausbildung durchgeführten supervidierten Behandlungen sind regelmäßig zu dokumentieren. Die schriftlichen Aufzeichnungen aus den Behandlungsstunden dienen auch als Grundlage für die Supervisionen. Außerdem muss die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren im Studienbuch nachgewiesen werden.

6.0 Anmeldung zum Staatsexamen
Mit der Anmeldung zum Staatsexamen beim Landesprüfungsamt durch das Institut erhalten Sie gleichzeitig den Qualifikationsnachweis in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie/ analytischer Psychotherapie nach den gültigen Psychotherapie-Richtlinien. Sie können dann das Staatsexamen im mündlichen Teil in ›Systemischer Psychotherapie‹ oder in ›Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie/ analytischer Psychotherapie‹ absolvieren. Mit der Anmeldung für das Staatsexamen sind jeweils sechs dokumentierte Falldarstellungen (max. 25 Seiten) verbunden. Zwei Falldarstellungen sind Grundlage der mündlichen Prüfung.

6.1 Eintragung ins Arzt/PT-Register
Nach erfolgtem Staatsexamen und nachfolgender Approbation können Sie sich ins Arzt/Psychotherapeuten-Register mit der tiefenpsychologischen Qualifikation (wahlweise zusätzlich die analytische Psychotherapie) eintragen lassen. Nach erfolgter sozialrechtlicher Anerkennung durch den Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen ist dies dann auch für die ›Systemische Psychotherapie‹ zusätzlich möglich.

Lehrtherapeuten, Dozenten, Supervisoren
und kooperierende Kliniken

für die Ausbildungsgänge »Systemische Psychotherapie«, »Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie« (und wahlweise zusätzlich analytische Psychotherapie)

Die Dozenten, Lehrtherapeuten und Supervisoren können Sie hier entnehmen.

Die für das ›Psychiatrische Jahr‹ kooperierenden Kliniken finden Sie hier.

Weitere Weiterbildungslehrgänge am Institut Rhein-Eifel

Weiterbildung in systemischer Psychotherapie nach der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapueutenkammer Rheinland-Pfalz.

Weiterbildungsbefugte in Systemischer Therapie für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten:

Dipl.-Psych. Werner Dinkelbach  
Dipl.-Psych. Gabriele Höreth  
Dipl.-Soz. Päd. Dr. Rudolf Klein  
Dipl.-Psych. Anne M.Lang  
Dipl.-Psych. Uta Meiß  
Dr. Jerzy S. Jakubowski  
Dipl.-Soz. Päd. Barbara Schmidt-Keller  

Ehrenmitglieder

Prof. Dr. med. Franz S. Heigl
Psychoanalytiker (DPG, DGPT) Göttingen

Dipl.-Psych. Gisela Rohrer
Mainz

Prof. Dr. med. Otto F. Kernberg
New York

Bewerbung und Aufnahme

Folgende Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle:

  1. Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  2. Kopie der Diplomurkunde/Masterabschluss
  3. Formlose Erklärung, dass Sie frei von psychischen Erkrankungen sind
  4. den unterschriebenen Ausbildungsvertrag
  5. Tabellarische Auflistung psychotherapeutischer Vorkenntnisse

Die Institutsleitung wird dann über Ihre Aufnahme entscheiden.
Zum Beginn Ihrer Behandlungen sind Sie verpflichtet, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Einschlägige Angebote für die Berufs-Haftpflichtversicherung hält u. a. der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) vor sowie andere Fachgesellschaften, wie der Deutsche Psychotherapeuten-Verband (DPTV). Die Adressen sind über die Gesellschaft zu erfahren.

Für Ihre schriftliche Bewerbung verwenden Sie bitte dieses Formblatt (PDF).

Verordnungsgrundlagen

Die einschlägigen Gesetzesverordnungsgrundlagen für die Ausbildungen (z.B. Psychotherapeutengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung etc.) können Sie hier entnehmen.

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