




In Kooperation mit dem
Institut für Gruppenanalyse, Heidelberg.
Das Institut ist von dem DAGG voll umfänglich anerkannt (DAGG =
Deutscher Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik).
1. Gruppenpsychotherapie
2. Vorraussetzungen
3. Weiterbildungsziele und -inhalte
4. Abschluss
5. Richtlinien für Gruppentherapeutische Weiterbildung
6. Leistungsumfang in Gruppe laut Psychotherapierichtlinien
7. Curriculum
8. Kosten
9. Zu meiner Person
10. Links
11. Literatur
Zusätzliche Informationen unter:
www.gruppenweiterbildung.de
Wir freuen uns, Sie auf den Seiten der Gruppenpsychotherapieweiterbildung willkommen zu heißen. Werden Sie erfahrensbereit und verlassen Sie den dyadischen Raum und treten in den mehrdimensionalen Raum ein.
Es sind die Beziehungen der Menschen untereinander, die einen heilsamen Boden für das therapeutische Arbeiten bereiten.
„ ... die Gruppentherapie ist die Therapieform, die ganz speziell die interpersonale Situation der kleinen sozialen Gruppe psychotherapeutisch nutzt, indem sie es gestattet, das der soziale Mikrokosmos der Gruppe die – sozial entstandenen – Probleme der einzelnen Gruppenmitglieder über kurz oder lang zum Tragen kommen lässt …“
(Yalom 1996)
Durch die interpersonelle Dynamik kommen in der Gruppe einzigartige Wirkfaktoren zum tragen, wie Kohäsion (Gruppenzusammenhalt), Reinszenierungen, Selbstöffnung, Universalität des Leidens, Altruismus, Feedback u.a., wodurch sich die Gruppentherapie von der Einzeltherapie abhebt und als eigenständiges Verfahren anzusehen ist.
Gruppenpsychotherapie stützt sich auf sozialpsychologischen, psychoanalytischen, humanistischen, lerntheoretischen, interpersonellen, kommunikationstheoretischen und systemtheoretischen Erkenntnissen, welche die Basis für Ihr gruppentherapeutisches Handeln bilden. Aber nicht nur Sie alleine als Therapeut bringen ihr Können ein, sondern jeder einzelne der Gruppe mit seinen eigenen Kompetenzen. Ein vielseitiger Raum wird gestaltet in dem Begegnungen gelebt werden, die ihre heilsame Wirkung entstehen lassen.
Die Weiterbildung richtet sich an approbierte ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeuten und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Diese Berufsgruppen können nach den Psychotherapierichtlinien die Zusatzqualifikation in „Tiefenpsychologisch fundierter/ analytischer Gruppenpsychotherapie“ am Institut erwerben. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie schon psychotherapeutisch in der Versorgung von PatientInnen tätig sind.
Die Weiterbildung soll Sie dazu befähigen Prozesse in Gruppen zu erkennen und zu verstehen, angemessen beschreiben und situationsbezogen intervenieren zu können.
Dies erfordert:
Den Anforderungen entsprechend beinhaltet die Weiterbildung gemäß Psychotherapierichtlinien:
Neben der Basis-Weiterbildung wird Ihnen zusätzlich ein Aufbaumodul fakultativ angeboten. Dieses richtet sich nach den Weiterbildungsrichtlinien des Deutschen Arbeitskreises für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik (DAGG) und umfasst:
Der erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung wird Ihnen durch das Institut zertifiziert. Dieser ermöglicht Ihnen den entsprechenden Leistungsumfang mit Gruppen anzubieten und abzurechnen (siehe Leistungsumfang Gruppe laut Psychotherapierichtlinien).
Durch den Abschluss des Aufbaumoduls werden Sie als analytischer Gruppenpsychotherapeut bzw. analytische Gruppenpsychotherapeutin zertifiziert. Es ermöglicht Ihnen die Aufnahme in die Sektion „Analytische Gruppenpsychotherapie“ des DAGG.
Die Richtlinien für die Gruppentherapeutische Weiterbildung richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen der Psychotherapie-Richtlinien.
Psychotherapie-Richtlinien in der Fassung vom 11.12.1998, § 6, Auszug:
„Die fachliche Befähigung gemäß § 3 gilt als nachgewiesen für die Durchführung und Abrechnung von: Gruppen-Psychotherapie nach den Nr. 873, 874, 878, 883 und 884 BMÄ: - durch die Vorlage von Zeugnissen, aus denen sich ergibt, daß eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie erworben wurden. Dabei ist nachzuweisen, daß in mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik erworben wurden und mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision von mindestens 40 Stunden mit tiefenpsycholgisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie durchgeführt wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.“
„Bewilligungsschritte für die Verfahren gemäß Abschnitt B I. 1.1 und 1.2
1.2.1 Analytische Psychotherapie bis 160 Stunden, in besonderen Fällen bis 240 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis 80 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis 120 Doppelstunden,
1.2.2 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis 50 Stunden, in besonderen Fällen bis 80 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis 40 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis 60 Doppelstunden. Behandlungen können als Einzeltherapie des Indexpatienten auch in Doppelstunden bei intensiverer Einbeziehung von Partner oder Familie durchgeführt werden. Die entsprechenden Stunden werden auf das Gesamtkontingent angerechnet. Die in B I. 1.1.1.4 genannte Methode kann als Einzeltherapie auch in halbstündigen Sitzungen mit entsprechender Vermehrung der Gesamtsitzungszahl Anwendung finden.
1.2.3 Verhaltenstherapie bis 45 Stunden, in besonderen Fällen bis 60 Stunden. Verhaltenstherapie kann als Einzeltherapie auch in halbstündigen Sitzungen mit entsprechender Vermehrung und in doppelstündigen Sitzungen mit entsprechender Verminderung der Gesamtsitzungszahl Anwendung finden. Verhaltenstherapie kann nur in Kombination mit der Einzeltherapie auch als Gruppenbehandlung durchgeführt werden, wobei die in der Gruppentherapie erbrachte Doppelstunde im Gesamttherapiekontingent als Einzelstunde gezählt wird.
1.2.4 Psychotherapie von Kindern bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis 70 Stunden, in besonderen Fällen bis 120 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis 40 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis 60 Doppelstunden.
1.2.5 Verhaltenstherapie von Kindern bis 45 Stunden, in besonderen Fällen bis 60 Stunden einschließllich Gruppentherapie in Doppelstunden.
1.2.6 Psychotherapie von Jugendlichen bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis 90 Stunden, in besonderen Fällen bis 140 Stunden, bei Gruppenbehandlung bis 40 Doppelstunden, in besonderen Fällen bis 60 Doppelstunden.
1.2.7 Verhaltenstherapie bei Jugendlichen bis 45 Stunden, in besonderen Fällen bis 60 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden.
1.2.8 Eine Überschreitung des in 1.2.1 bis 1.2.7 festgelegten Therapieumfanges ist für die folgenden Verfahren nur zulässig, wenn aus der Darstellung des therapeutischen Prozesses hervorgeht, daß mit der Beendigung der Therapie das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber begründete Aussicht auf Erreichung des Behandlungsziels bei Fortführung der Therapie besteht. Dabei sind
grundsätzlich die folgenden Höchstgrenzen einzuhalten:
1.2.8.1 analytische Psychotherapie 300 Stunden, in Gruppen 150 Doppelstunden
1.2.8.2 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 100 Stunden, in Gruppen 80 Doppelstunden
1.2.8.3 Verhaltenstherapie 80 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden.“
| Theorie: | 22 Euro pro Unterrichtseinheit |
| Selbsterfahrung: | 24 Euro pro Stunde |
| Supervision: | je nach Absprache mit Supervisor: circa 20 – 30 Euro pro Stunde |
| Abschlussgebühr: | 50 Euro |
| Keine Aufnahmegebühr |
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| Gesamt: |
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| Theorie | 48 × 22 Euro = 1056 Euro |
| Selbsterfahrung | 80 × 24 Euro = 1920 Euro |
| Supervision | 40 × 20 Euro bzw. 40 × 30 Euro = 800 – 1200 Euro |
Gesamt: 3.476 – 3.796 Euro
Die für die Weiterbildung notwendigen Behandlungsfälle werden über die Institutsambulanz vergütet. Daraus ergibt sich eine Refinanzierung durch die eigene praktische Tätigkeit unter Supervision. Die Einnahmen betragen, je nach gültigem Punktwert ca. 7.200 Euro.
Aufbaumodul:
| Theorie | 80 × 22 Euro = 1760 Euro |
| Selbsterfahrung | 160 × 24 Euro = 3840 Euro |
| Supervision | 90 × 20 Euro bzw. 80 × 30 Euro = 1800 – 2400 Euro |
Gesamt für Aufbaumodul: 7.400 – 7.840 Euro
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| Frau Dr. rer. medic. Dipl.-Psych. Tamara Anbeh (Psychologische Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin) |
Kontakt:
Frau Dr. rer. medic. Tamara Anbeh
Bonnertalweg 71, D-53113 Bonn
E-Mail: praxis@anbeh.de
Telefon: 0228-5349969
Fax: 0228-7078132
Frau Dr. Anbeh ist seit 2005 in eigener Psychoanalytischen Praxis in Bonn tätig. Als stellvertretende Institutsleiterin ist sie mit der Leitung der Gruppenpsychotherapieweiterbildung betraut und leitet die Selbsterfahrungsgruppen am Institut. Ferner ist sie seit 1998 als selbstständige Psychotherapeutin im ambulanten und stationären Bereich am Stiftungsklinikum Mittelrhein, Gesundheitszentrum z. Hl. Geist, Boppard, Abteilung Psychosomatik einzel- und gruppentherapeutisch tätig.
Seit 2005 ist sie akkreditierte Supervisorin, Selbsterfahrungsleiterin (anerkannt durch Psychotherapeutenkammer NRW) Dozentin, Lehranalytikerin am psychoanalytischen Institut Rhein-Eifel. Ihre Weiterbildung zur analytischen Gruppenpsychotherapeutin schloss sie 2005 ab. Seit 2007 ist sie Mitglied des DAGG in der Sektion Analytische Gruppenpsychotherapie und anerkannte Gruppenlehranalytikerin (Sektion AG des DAGG). Sie hat die Weiterbildungsermächtigung durch die Landespsychotherapeutenkammer (LPK) Rheinland-Pfalz nach WBO für die Weiterbildung im Bereich „Psychoanalyse“ und „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.“
Während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin (1997–2004) von Professor Dr. V. Tschuschke in der Arbeitsgruppe Medizinische Psychologie, im Institut für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität zu Köln legte sie ihren Forschungsschwerpunkt auf die Evaluation ambulanter Gruppenpsychotherapie und wurde mit der PAGE-Studie bekannt (siehe Veröffentlichungen).
Veröffentlichungen zum Thema:
DAGG (Deutscher Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik) http://www.dagg.de
Der DAGG ist der Fachverband für professionelle, wissenschaftlich fundierte Arbeit mit Gruppen. Im DAGG werden die besonderen Qualitäten der Arbeit in und mit Gruppen, Teams und Organisationen interdisziplinär reflektiert, überprüft, optimiert und der Öffentlichkeit vermittelt. Der Verband stellt sich als Fachverband die sozialpolitische und wissenschaftliche Aufgabe, die Zusammenarbeit von Vertretern psychosozialer und pädagogischer Grundberufe in verschiedenen Arbeitsfeldern und Methoden zu fördern. Die Themen und Diskurse dieser Richtungen werden durch den DAGG in den Medien der Öffentlichkeit vermittelt.
Der Verband ist in sechs Sektionen für verschiedene Methoden und Anwendungfelder gegliedert (Analytische Gruppenpsychotherapie,· Gruppendynamik und Organisationsdynamik, Gruppenmethoden in Klinik und Praxis, Psychodrama, Sozialtherapie und psychosoziale Praxis, Intendierte dynamische Gruppenpsychotherapie).
BAG (Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten e.V.)
http://www.bag.info.ms
Der Verband vertritt die berufspolitischen Interessen der approbierten Gruppentherapeuten unabhängig von ihrer Grundorientierung (z.B. verhaltenstherapeutisch, intendiert dynamisch oder psychoanalytisch) mit dem Ziel, die finanziellen und organisatorischen Bedingungen für die anerkannt wirksame Methode der Gruppenpsychotherapie zu verbessern.
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Bankverbindung: Volksbank Mittelrhein, Kto.-Nr.: 7 254 290 010, BLZ: 570 90 000
http://www.rhein-eifel-institut.de · sekretariat@rhein-eifel-institut.de