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Weiterbildung

Das Institut ist sowohl als auch für die ärztliche und psychologische Weiterbildung in Tiefenpsychologie und Psychoanalyse nach den gültigen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammer Rheinland- Pfalz und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz voll umfänglich zur Weiterbildung befugt und als Weiterbildungsstätte anerkannt.

Die Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten endet mit dem Zusatztitel: „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“.
Da das Anforderungsprofil den Rahmenempfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entspricht, erwerben Sie mit dieser Weiterbildung eine zweite Fachkunde, die zu einer erweiterten Abrechnungsgenehmigung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung berechtigt.
Die dazu notwendigen Behandlungsfälle unter Supervision werden Ihnen durch Abrechnung über die Institutsambulanz vergütet.

Das Curriculum entspricht der gültigen Weiterbildungsordnung der
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Weiterbildungsordnung für »Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie«
Weiterbildungsordnung für »Psychoanalyse«

Verantwortlich für die Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeuten zeichnen Dr. Tamara Anbeh, Stephanie Barzen, Werner Dinkelbach, Christoph von Gierke, Otto Mayntz und Dr. Susanne Meltzer-Hacker (Psychologische Psychotherapeuten und Psychoanalytiker).

Ärzte und Ärztinnen können die Zusatzqualifikation zur „Psychosomatischen Grundversorgung“ erwerben.
Ferner können ÄrztInnen den fachgebundenen Zusatztitel „Psychotherapie“ erlangen. Verantwortlich für diese Weiterbildung von ÄrztInnen zeichnen Dr. med. Christoph Smolenski, Prof. Dr. med. Jörg Degenhardt, Dr. med. Joachim Faude, Dr. med. Gerhardt Bucholz und Dr. med. Alexander Cherdron.
Des weiteren können ÄrztInnen aller Fachrichtungen den Zusatztitel „Psychoanalyse“ erlangen. Verantwortlich für diese Weiterbildung von ÄrztInnen zeichnen Dr. med. Alexander Cherdron, Prof. Dr. med. Jörg Degenhardt, Dr. med. Ullrich Höhn, Dr. med. Hermann Schubert, Dr. med. Christoph Smolenski und Dr. med. Aglaja Stirn.

Die Zusatzqualifikationen werden dann von Ihrer jeweiligen Kammer nach der gültigen Weiterbildungsordnung zertifiziert und ermöglichen Ihnen dann mit dieser Qualifikation die Teilnahme an der schon vorhandenen kassenärztlichen Versorgung. ÄrztInnen, die im stationären bereich tätig sind, können diese Zusatzqualifikation selbstredend auch erwerben.

Die für alle ärztlichen Zusatzqualifikationen notwendigen Bausteine entsprechen am Institut der gültigen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Auch hier werden die notwendigen Behandlungsfälle unter Supervision über die Institutsambulanz abgerechnet und Ihnen vergütet.

Beide Berufsgruppen können nach den Psychotherapierichtlinien die Zusatzqualifikation in „Tiefenpsychologisch fundierter/ analytischer Gruppenpsychotherapie“ am Institut erwerben. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie schon psychotherapeutisch in der Versorgung von PatientInnen tätig sind. Verantwortlich für diese Weiterbildung zeichnet Dr. Tamara Anbeh (Psychologische Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin).
Auch hier werden Ihnen die dazu notwendigen Behandlungsfälle über die Ambulanz vergütet.

Eine Weiterbildung zum Zusatztitel „Verhaltenstherapie“, kann über das befreundete Institut APP Köln erworben werden.

Das aktuelle Veranstaltungsprogramm können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

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