VERANSTALTUNGEN

Die wichtigsten Infos im Überblick

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Zugang zur Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist gemäß § 5 Abs. 2 PsychTHG:

für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

  1. Eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat, oder
  2. ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie, oder
  3. ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes, gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.

Folgende Studienabschlüsse ermöglichen eine Zulassung für das Land Rheinland-Pfalz:

  1. Diplomstudiengang Psychologie an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule in der das Fach "klinische Psychologie" in der Abschlussprüfung eingeschlossen war/ist.
  2. Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule in der das Fach "klinische Psychologie" nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung war/ist. Hierunter fallen auch Studiengänge, die einen Schwerpunkt oder Zusatz beinhalten, z.B. "Psychologie, Schwerpunkt Klinische Psychologie".

Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sogenannte Bindestrich-Psychologie-Studiengänge wie bspw. Wirtschaftspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Organisationspsychologie, Klinische Psychologie etc., können ausnahmsweise zugelassen, wenn sie vor dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen wurden.

Masterstudiengänge, die keine Prüfungsleistung im Fach "klinischer Psychologie" nachweisen, auch wenn das Fach "klinische Psychologie" im vorangegangenen Bachelorstudiengang Psychologie mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wurde, können aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.08.2017 nicht mehr zugelassen werden.

Anträge auf Prüfung von Studienabschlüsse als Zugangsvoraussetzungen zu den Ausbildungen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut durch das Landesprüfungsamt für Psychotherapie, können nur von den in Rheinland-Pfalz anerkannten Ausbildungsinstituten gestellt werden.

Durch das Ausbildungsinstitut ist zuvor die persönliche Eignung der Kandidaten festzustellen.

(Quelle: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landespruefungsamt/ausbildung-psychotherapie/)

2. Studium im Ausland und Anmeldung zur Ausbildung

Sie können sich mit jedem ausländischen Universitäts-Abschluss in Psychologie für die Ausbildung bewerben. Wir, als Institut stellen im Anschluss einen Sonderantrag zur Zulassung beim Landesprüfungsamt. Die Überprüfung kann mehrere Wochen dauern, bitte rechnen Sie hier genug Zeit ein. Viele Abschlüsse wurden bereits anerkannt, sprechen Sie uns daher gerne an, wir können Ihnen dann die entsprechende Information weiterleiten. 

Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland ein eigenes Landesprüfungsamt hat und dass sich die Anerkennungsverfahren durchaus unterscheiden. Wir prüfen jeden Studienabschluss individuell auf Zulassung, sodass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann, ohne böse Überraschungen am Ende der Ausbildung.

3. Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie uns die entsprechenden Unterlagen, welche auf dem Anmeldebogen der jeweiligen Fachkunde, stehen, ein. Wir überprüfen Ihre Unterlagen und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Wenn alles vollständig vorliegt, so wird ein Gespräch mit der jeweiligen Ausbildungsleiterin stattfinden. Bei "grünem Licht" von beiden Seiten, wird Ihnen ein Ausbildungsvertrag zugeschickt.

4. Wann beginnt die Ausbildung am Rhein-Eifel-Institut?

Unsere Ausbildungsjahrgänge beginnen immer im Januar.

5. Vollzeit- und Teilzeitausbildung

Unsere Verträge werden individuell auf drei oder fünf Jahre geschlossen. Das bedeutet, dass sich die monatliche Theoriegebühr entsprechend der gewählten Vertragslaufzeit anpasst.

6. Wie finden die Theorieveranstaltungen statt?

Die Seminare finden immer in Blöcken Samstag bis Samstag in Andernach statt. 

Sonderregelung Corona: Bezugnehmend auf die pandemische Situation entscheiden wir ca. 4-6 Wochen vorher, in welchem Format das Seminar stattfinden kann. Unser Ziel ist es, möglichst viele Seminare als Präsenz- bzw. Hybridveranstaltung stattfinden zu lassen. Die Kernausbildungsgruppe des entsprechenden Blocks ist dann vor Ort, alle Gasthörer und Weiterbildungsteilnehmer werden online dazugeschaltet, wenn die Platzkapazitäten erschöpft sind. Grundlagenseminare, wie auch die neuropsychologischen Seminare finden als Webinare statt.

7. Wie kann ich verpasste Seminare nachholen?

Wenn Sie an einem Seminar oder einem Block mal nicht teilnehmen können, so können Sie die Veranstaltung(en) im nächsten Ausbildungsjahr nachholen. Für Seminare, die nicht in Ihrem regulären Curriculum stattfinden, melden Sie sich bitte 4 Wochen vorher im Sekretariat an.

8. Welche Theorieseminare darf ich besuchen?

Im Rahmen Ihrer Ausbildung dürfen Sie alle vom Institut angebotenen Seminare kostenfrei besuchen. Ausnahmen stellen zusätzliche Weiter- und Fortbildungen dar, wie z.B. EMDR oder die Gruppenfortbildung. Außercurriculare Seminare können auf die freie Spitze angerechnet werden, jedoch nicht auf das ursprüngliche Ausbildungscurriculum. 

9. Unterbrechung der Ausbildung

Da wir alle nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt sind kann es durchaus passieren, dass Sie die Ausbildung unterbrechen/pausieren wollen/müssen. Vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit uns, damit wir auf Ihre Wünsche eingehen können und die beste Lösung für Sie und Ihre Ausbildung finden können.

10. Wo kann ich meine praktische Tätigkeit 1 absolvieren?

Die praktische Tätigkeit 1 umfasst "mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen" (Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV)) ist und dauert mindestens 12 Monate. Demnach können Sie die PT1 in jener Klinik absolvieren, in welcher ein Arzt/ eine Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit einer mind. 12-monatigen Weiterbildungsbefugnis angestellt ist. Haben Sie eine entsprechende Klinik gefunden setzen wir einen Kooperationsvertrag auf. Auf unserer Website können Sie unter Kooperationen die Kliniken einsehen, mit welchen wir bereits kooperieren.

11. Wo kann ich meine praktische Tätigkeit 2 absolvieren?

Die praktische Tätigkeit 2 umfasst "mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten" (Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV)). Haben Sie eine entsprechende Stelle gefunden setzen wir einen Kooperationsvertrag auf. Auf unserer Website können Sie unter Kooperationen die Einrichtungen einsehen, mit welchen wir bereits kooperieren.

12. Kooperationsverträge

Sollte mit einer Klinik oder Einrichtung noch keine Kooperation bestehen, so ist es jederzeit möglich einen neuen Kooperationsvertrag zu schließen. Teilen Sie uns hierfür bitte die entsprechende Klinik/Einrichtung inkl. Adresse und einen Ansprechsprechpartner (Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Weiterbildungsbefugnis (PT1/PT2), Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Facharzt/Fachärztin für Psychosomatik, Psychologische/r Psychotherapeut/in) mit. Wir setzen den Kooperationsvertrag im Anschluss auf und schicken diesen an die angegebene Adresse der Klinik.

13. Wie finde ich eine/n Selbsterfahrungsleiter/in?

Auf unserer Website finden Sie bereits zugelassene Selbsterfahrungsleiter/innen für jede Fachkunde. Sollten Sie die Selbsterfahrung bei jemanden absolvieren, der noch nicht bei uns gelistet ist, so benötigen wir folgende Unterlagen der/des Selbsterfahrungsleiter/in: Lebenslauf, Approbationsurkunde und Fachkundenachweis, Nachweis einer mind. 5-jährigen psychotherapeutischen Beschäftigung nach Approbation und einen Nachweis über eine mind. 3-jährige Dozententätigkeit an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut.

14. Wann kann ich mit der Ambulanzzeit beginnen?

Sobald Sie die Grundlagenseminare besucht und somit 200 UE’s absolviert haben und mindesten 60 Stunden Selbsterfahrung nachweisen können.

15. Was benötige ich für den Beginn der Ambulanzzeit?

Wenn Sie alle erforderlichen Bausteine absolviert haben (siehe Punkt vorher), so können Sie sich im Sekretariat melden. Über Ihre/n entsprechende/n Ausbildungsleiter/in bekommen Sie die Behandlungserlaubnis erteilt, was uns mitgeteilt wird. Sie müssen uns weiterhin einen Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflicht einreichen. Liegt uns alles vor, so erhalten Sie von uns das Starter-Paket. 

16. Wie läuft die Ambulanzzeit ab und wie funktioniert die Abrechnung?

Unser Starter-Paket umfasst einen ausführlichen Leitfaden, welcher wichtige Punkte der Ambulanzphase erklärt. Gerne können Sie sich aber auch für ein individuelles Beratungsgespräch an uns wenden, sodass Ihre Fragen geklärt werden können. Weiterhin empfehlen wir Ihnen das Sonderseminar "Einführung in die ambulante Tätigkeit" zu besuchen.

17. Wie finde ich eine/n Supervisor/in?

Auf unserer Website finden Sie bereits zugelassene Supervisor/innen für jede Fachkunde. Sollten Sie die Supervision bei jemanden absolvieren, der noch nicht bei uns gelistet ist, so benötigen wir folgende Unterlagen der/des Supervisors/in: Lebenslauf, Approbationsurkunde und Fachkundenachweis, Nachweis einer mind. 5-jährigen psychotherapeutischen Beschäftigung nach Approbation und einen Nachweis über eine mind. 3-jährige Dozententätigkeit an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut.

18. Wie viele Supervisor/innen benötige ich und wie sollten die Stunden verteilt sein?

Auf 600 Behandlungsstunden benötigen Sie mindestens 50 Einheiten in Einzelsupervision, insgesamt benötigen Sie mind. 150 Supervisionseinheiten. Die Supervision sollte über drei Supervisor/innen gleichmäßig verteilt werden. Weiterhin soll die Supervision in einem Verhältnis von 1:4 (eine Supervisionseinheit pro vier Behandlungsstunden) stattfinden.

19. Was bedeutet eine verklammerte Ausbildung in Psychoanalyse?

Sie haben die Möglichkeit neben der tiefenpsychologischen, die psychoanalytische Fachkunde in einer verklammerten Ausbildung zu erlangen. Zusätzlich zur tiefenpsychologischen Ausbildung kommen 150 Stunden Lehranalyse und 600 Behandlungsstunden. Sie benötigen daher weitere 150 Stunden Supervision und müssen am Ende der Ausbildung zwei Behandlungsfälle à 240 Stunden vorweisen können. Für weitere Informationen melden Sie sich gerne im Institut, sodass wir ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren können.

20. Was bedeutet Schwerpunkt Neuropsychologie?

Im Ausbildungscurriculum der VT und TP sind bereits 120 UE’s mit neuropsychologischen Inhalten inkludiert. Diese können für die Neuropsychologie-Weiterbildung zusätzlich anerkannt werden. Weiterhin haben wir Kooperationskliniken, in welchen der praktische Teil der neuropsychologischen Weiterbildung, wie auch zeitgleich die PT2 absolviert werden kann. Gerne können Sie uns kontaktieren, um ein individuelles Beratungsgespräch zu führen.

21. Kann die Supervision aus der Klinik auf die 150 Stunden Supervision der Ausbildung angerechnet werden?

Nein, die 150 Stunden Supervision im Rahmen der ambulanten Phase sind zur Begleitung der 600 Behandlungsstunden erforderlich. Supervision, die Sie im Rahmen der Klinik absolviert haben können außerhalb der PiA-Zeit auf die freie Spitze angerechnet werden.

22. Was kann ich alles zur freien Spitze zählen und wie dokumentiere ich?

Zur freien Spitze (930 Stunden) gehören jene Leistungen, die eine Verbindung zur Psychotherapie aufweisen.

  1. Ausbildungs- und prüfungsrelevante Literatur recherchieren und lesen, sowie Verwertung der Inhalte diesbezüglich von anderen Publikationen durch Medien, wie Videos, Podcasts, etc.
  2. Vor- und Nachbereitung aller im Institut absolvierten Seminare
  3. Vor- und Nachbereitung der Supervisionen im Rahmen der praktischen Ausbildung
  4. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung
  5. Teilnahme an allen Seminaren des Instituts außerhalb des Curriculums der Ausbildungsrichtung des Kandidaten/der Kandidatin
  6. Teilnahme an Fortbildungen, Supervisionen, Kolloquien oder sonstigen Veranstaltungen zum Thema Psychotherapie außerhalb des Instituts
  7. Sonstige im Bereich Psychotherapie relevante Zeitaufwendungen 

Dokumentieren Sie die zeitlichen Aufwendungen hierarchisch in einer Tabelle mit der entsprechenden Zeitangabe.

23. Wie melde ich mich für die Staatsprüfung an?

Wenn Sie das Ende der Ausbildung in Sicht haben und Ihre Ausbildungsbausteine zeitnah alle fertigstellen, so können Sie sich im Sekretariat für die Staatsprüfung anmelden. Sie bekommen von uns eine E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen, welche Sie bei uns einreichen müssen. Sie werden ca. 3-4 Monate vor Prüfung zu einem Prüfungsvorbereitungsgespräch eingeladen, in welchem wir individuell prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind. Wenn alles vorliegt, bekommen Sie eine Ausbildungsbescheinigung zugesendet, welche Sie für die offizielle Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt benötigen. 

Die Anmeldung nehmen Sie bitte selbstständig online beim Landesprüfungsamt vor (https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landespruefungsamt/).

24. Wann finden die Prüfungen immer statt?

Es gibt eine Frühjahrs- und Herbstprüfung. Die Termine können Sie unter https://www.impp.de/pruefungen/psychotherapie/pr%C3%BCfungstermine.html einsehen.

25. Wie erlange ich eine zweite Fachkunde?

Sie können noch während der Approbationsausbildung die Theorie für eine zweite Fachkunde besuchen. Die praktische Ausbildung kann erst nach der Approbationsprüfung begonnen werden. Bitte beachten Sie bei der Belegung der Theorieseminare, dass diese die Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz entsprechend.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter Fort- und Weiterbildung – 2. Fachkunde. Gerne können Sie weiterhin ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren, in welchem wir Ihre Fragen klären können.

26. Anmeldefrist

Seminare ärztliche Weiterbildung/zweite Fachkunde: Aufgrund der Zertifizierungen bitten wir Sie, sich mindestens 4 Wochen vorher zum entsprechenden Seminar anzumelden. Andernfalls kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden.