Sie Sind hier: StartseiteAus- & Weiterbildung › Grundlagenthemen wissenschaftlicher Psychotherapie

Grundlagenthemen wissenschaftlicher Psychotherapie

Grundlagen der Ausbildung gemäß § 6 (1) PsychThG für
- Tiefenpsychologie (200 Std.)
- Tiefenpsychologie/Psychoanalyse (200 Std.)
- Systemische Psychotherapie (200 Std.)
- Verhaltenstherapie (200 Std.)


I. Grundlagen

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur Psychologischen Psychotherapeutin mit einer anerkannten Vertiefungs-richtung bei Erwachsenen findet auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie den gültigen Psychotherapie-Richtlinien statt.

II. Vertiefte Ausbildung

Es werden eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt. Gegenstand der vertieften Ausbildung (gemäß § 3 und § 4 PsychTh-APrV) ist die

bei Erwachsenen..

III. Ausbildungsblöcke

Gemäß § 1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:

  1. Praktische Tätigkeit:
    1.1 Klinisch-psychiatrisches Jahr (§ 2,1) APrV: 1200 Stunden
    1.2 Praktische Tätigkeit in der Praxis (§ 2,2) APrV 600 Stunden
  2. Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
    2.1 Grundlagen der Psychotherapie: 200 Stunden
    2.2 vertiefte Theorie: 400 Stunden
  3. Praktische Ausbildung: mind. 600 Behandlungsstunden,
    Die Behandlungen finden unter Supervision nach mindestens jeder 4. Behandlungsstunde statt
    (mindestens 150 Stunden, davon mindestens 50 Einzelstunden die restlichen Supervisionstunden können in der Gruppe erfolgen). Die Supervisionen sind bei mindestens drei Supervisorinnen/Supervisoren abzuleisten. Die Supervisorinnen/Supervisoren müssen vom Institut anerkannt sein. Die Gruppe soll bei Gruppensupervision aus vier Teilnehmern bestehen.
  4. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden
    Die Selbsterfahrung kann in Selbsterfahrungsgruppen (G) oder Einzelform (E) absolviert werden. Sie richtet sich nach dem wissen-schaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung ist. Gegenstand der Selbst-erfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraus-setzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf. Die Selbsterfahrung findet bei von der Ausbildungsstätte anerkann-ten Selbsterfahrungsleitern, die als Supervisorinnen/Supervisoren anerkannt sind, statt, zu denen der Ausbildungsteilnehmer keine verwandtschaftlichen Beziehungen hat und nicht in wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten steht.
  5. Verbleibende freie Stunden 930 Stunden
    Die verbleibenden 930 Stunden (sog. freie Spitze) können für die weitere Fachkunde und anderer Ergänzungsqualifikationen verwendet werden. (z.B für die Qualifikation in Gruppenpsychotherapie nach den Psychotherapie-Richtlinien oder Weiterbildungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP).

IV. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG in Teilzeitform und dauert mindestens fünf Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungs-Instituts. Die theoretischen Lehrveran-staltungen finden in Blöcken (ca. 12 pro Jahr, in der Regel Freitag am Nachmittag und Samstag den ganzen Tag) statt. Alle praktischen Anteile können wohnortnah absolviert werden. Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.

V. Ausbildungsformen

Die in dem PsychThG und der PsychTh-APrV enthaltenen Regelungen sind Gegenstand der Studienordnung.

VI. Zulassung zur Patientenbehandlung

Die Zulassung zur Patientensicht kann frühestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Selbsterfahrung begonnen worden ist und ebenso, dass Kenntnisse in Krankheitstheorie und Behandlungstheorie im für das erste Ausbildungsjahr vorgeschriebenen Umfang erworben worden sind. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet der Ausbildungsleiter auf Antrag.

Andernach, den 01. Oktober 2012
Birgit Heinrich, Werner Dinkelbach, Dr. Hermann Schubert

Startseite | Institut | Ausbildung | Weiterbildung | Fortbildung | Dozenten | Kontakt | Impressum
© 2008 Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise Heigl-Evers Institut –
Kirchstraße 25  ·  Rote Schule ·  56626 Andernach  ·  Telefon +49 2632 9467140
Bankverbindung: Volksbank Mittelrhein, Kto.-Nr.: 7 254 290 010, BLZ: 570 90 000
http://www.rhein-eifel-institut.de  ·  sekretariat@rhein-eifel-institut.de