Grundlagen der Ausbildung gemäß § 6 (1) PsychThG für
- Tiefenpsychologie (200 Std.)
- Tiefenpsychologie/Psychoanalyse (200 Std.)
- Systemische Psychotherapie (200 Std.)
- Verhaltenstherapie (200 Std.)
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur Psychologischen Psychotherapeutin mit einer anerkannten Vertiefungs-richtung bei Erwachsenen findet auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie den gültigen Psychotherapie-Richtlinien statt.
Es werden eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt. Gegenstand der vertieften Ausbildung (gemäß § 3 und § 4 PsychTh-APrV) ist die
bei Erwachsenen..
Gemäß § 1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:
Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG in Teilzeitform und dauert mindestens fünf Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungs-Instituts. Die theoretischen Lehrveran-staltungen finden in Blöcken (ca. 12 pro Jahr, in der Regel Freitag am Nachmittag und Samstag den ganzen Tag) statt. Alle praktischen Anteile können wohnortnah absolviert werden. Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.
Die in dem PsychThG und der PsychTh-APrV enthaltenen Regelungen sind Gegenstand der Studienordnung.
Die Zulassung zur Patientensicht kann frühestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Selbsterfahrung begonnen worden ist und ebenso, dass Kenntnisse in Krankheitstheorie und Behandlungstheorie im für das erste Ausbildungsjahr vorgeschriebenen Umfang erworben worden sind. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet der Ausbildungsleiter auf Antrag.
Andernach, den 01. Oktober 2012
Birgit Heinrich, Werner Dinkelbach, Dr. Hermann Schubert
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