VERANSTALTUNGEN

Ausbildung:
Psychologischer Psychotherapeut mit Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) / Psychoanalyse (PA)

Der Studiengang wird unter der Federführung von Herrn Dr. Rainer Weber (Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Uniklinik Köln) evaluiert.

Das Institut ist eine nach dem Psychotherapeutengesetz staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für den Heilberuf des Psychologischen Psychotherapeuten.

Die Voraussetzung zur Ausbildung ist ein Diplom oder Master in Psychologie (mit einem Schwerpunkt in Klinischer Psychologie).

Die fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung oder die dreijährige Vollzeitausbildung führt zum Staatsexamen und anschließender Approbation. Sie gliedert sich in:

Die Theorieausbildung findet vorwiegend in Blöcken von Samstag bis Samstag in Andernach statt.
Alle praktischen Teile können Wohnortnah absolviert werden.

Wenn Sie die Voraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllen und neugierig geworden sind und noch Fragen haben, dann melden Sie sich bei uns. Die Unterlagen dazu entnehmen Sie den nachfolgenden Links.

Studienordnung und Grundlagenthemen wissenschaftlicher Psychotherapie

Grundlagen der Ausbildung gemäß § 6 (1) PsychThG für

Theoretische Ausbildung nach dem PsychThG in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)

I. Grundlagen

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Psychologische Psychotherapeutin mit einer anerkannten Vertiefungsrichtung bei Erwachsenen findet auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie den gültigen Psychotherapierichtlinien statt.

II. Vertiefte Ausbildung

Es werden eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt. Gegenstand der vertieften Ausbildung (gemäß § 3 und § 4 PsychTh-APrV) ist die "Tiefenpsychologie, Tiefenpsychologie / Psychoanalyse, Systemische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie" bei Erwachsenen.

III. Ausbildungsblöcke

Gemäß § 1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden

Die sich wie folgt aufteilen:

  1. Praktische Tätigkeit: 1.800 Stunden
    • 1.1   Klinisch-psychiatrisches Jahr (§ 2,1 APrV):
      1.200 Stunden
    • 1.2   Praktische Tätigkeit in der Praxis/Klinik (§ 2,2 APrV):
      600 Stunden

  2. Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
    • 2.1   Grundlagen der Psychotherapie:
      200 Stunden
    • 2.2   Vertiefte Theorie:
      400 Stunden

  3. Praktische Ausbildung: mind. 600 Behandlungsstunden
    Die Behandlungen finden unter Supervision nach mindestens jeder 4. Behandlungsstunde statt (mindestens 150 Stunden, davon mindestens 50 Einzelstunden die restlichen Supervisionsstunden können in der Gruppe erfolgen). Die Supervisionen sind bei mindestens drei Supervisorinnen / Supervisoren abzuleisten. Die Supervisorinnen / Supervisoren müssen vom Institut anerkannt sein. Die Gruppe soll bei Gruppensupervision aus vier Teilnehmern bestehen.

  4. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden
    Die Selbsterfahrung kann in Selbsterfahrungsgruppen (G) oder Einzelform (E) absolviert werden. Sie richtet sich nach dem wissen-schaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung ist. Gegenstand der Selbst-erfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraus-setzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf. Die Selbsterfahrung findet bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleitern, die als Supervisorinnen / Supervisoren anerkannt sind, statt, zu denen der Ausbildungsteilnehmer keine verwandtschaftlichen Beziehungen hat und nicht in wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten steht.

  5. Verbleibende freie Stunden: 930 Stunden

    Die freie Spitze in Höhe von 930 Stunden innerhalb der Ausbildung ist hauptsächlich für den zeitlichen Aufwand der folgenden und hierarchisch aufgelisteten Punkte anerkennbar:

    1. Ausbildungs- und prüfungsrelevante Literatur recherchieren und   lesen, sowie Verwertung der Inhalte diesbezüglich von anderen Publikationen durch Medien, wie Videos, Podcasts, etc.
    2. Vor- und Nachbereitung aller im Institut absolvierten Seminare
    3. Vor- und Nachbereitung der Supervisionen im Rahmen der praktischen Ausbildung
    4. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung
    5. Teilnahme an allen Seminaren des Instituts außerhalb des Curriculums der Ausbildungsrichtung des Kandidaten
    6. Teilnahme an Fortbildungen, Supervisionen, Kolloquien oder sonstigen Veranstaltungen zum Thema Psychotherapie außerhalb des Institutes
    7. Sonstige im Bereich Psychotherapie relevante Zeitaufwendungen

IV. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG entweder in Teilzeit- oder Vollzeitform und dauert mindestens drei Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungsinstituts. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden in 8-tägigen Blöcken (ca. 3-4 pro Jahr, von Samstag bis Samstag, den ganzen Tag) statt. Alle praktischen Anteile können wohnortnah absolviert werden. Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.

V. Ausbildungsformen

Die theoretische Ausbildung erfolgt gemäß § 3 PsychTh-APrV in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen. Die Selbsterfahrung erfolgt nach § 5 PsychTh-AprV bei einem von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleiter in Einzelsitzungen oder in der Gruppe. Supervisionen erfolgen bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Supervisoren in Einzel- oder Gruppensitzungen. Praktische Übungen finden in kleinen Gruppen statt.

VI. Zulassung zur Patientenbehandlung

Die Zulassung zur Patientensicht kann frühestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen. Voraussetzung ist, dass 60 Stunden Selbsterfahrung absolviert wurden und ebenso, dass Kenntnisse in Krankheitstheorie und Behandlungstheorie innerhalb der Grundlagenseminare im Umfang von 200 Stunden erworben worden sind. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet der Ausbildungsleiter auf Antrag.

VII. Lehrinhalte des Curriculums

Das Curriculum umfasst sämtliche Lehrinhalte, die Gegenstand der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 PsychTh-AprV) sind. In ihrer Reihenfolge sind die Lehrinhalte dem Duktus des Kenntnisstandes und der praktischen Erfahrung des Ausbildungsteilnehmers wie auch den Erfordernissen des vertieften Verfahrens und der Zusatzqualifikation angepasst. Die Reihenfolge der vom Ausbildungsteilnehmer zu absolvierenden Lehrveranstaltungen soll dem Curriculum so weit wie möglich folgen, Ausnahmen sind mit dem Ausbildungsleiter abzusprechen. Das Ausbildungsinstitut ist gehalten, das Curriculum so durchzuführen, dass die Ausbildungsteilnehmer in der Lage sind, es kontinuierlich zu absolvieren.

Nachfolgend sehen Sie theoretische Inhalte, die für die schriftliche Prüfung im Staatsexamen relevant sind. Die Inhalte der Grundausbildung insgesamt 200 Std. Die Themen der verfahrensbezogenen Ausbildungen, insgesamt 400 Stunden, werden in jährlichen Lehrplänen dargestellt. (s. dazu Curriculum)


Theoretische Ausbildung nach dem PsychThG in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)


A. Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie

A.1 Seminarinhalte der Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannter Psychotherapie

  1. Entwicklungspsychologische und entwicklungspathologische Grundlagen des Menschen und seines Bezugsrahmens I
  2. Entwicklungspsychologische und entwicklungspathologische Grundlagen des Menschen und seines Bezugsrahmens II
  3. Allgemeine Krankheitstheorien, tiefenpsychologische und systemische Krankheitstheorie (Kurz- und Langzeitwirkung psychischer Traumata; Theorien über Folgen defizitärer psychischer Entwicklungen; Theorie unbewusster psychischer Konflikte des Trieblebens, der Objektbeziehungen, der Besetzung des Selbst)
  4. Spezielle Krankheitstheorien I Hysterische Neurosen: Konversionsneurotische Symptombildungen, funktionelle Störungen, Angstneurose, Phobien, Zwangsneurose, Sexualstörungen (entspricht dem ICD-10: dissoziative Störungen (F 44.0 – 44.9), somatoforme Störungen (F 45.0 – 45.9), sonstige Angststörungen (F 41.0 – 41.9), phobische Störungen (F 40.0 – 40.9), Zwangsstörungen (F 42.0 – 42.9), nichtorganische sexuelle Störungen (F 52.0 – 52.9))
  5. Spezielle Krankheitstheorien II Persönlichkeitsstörungen: narzisstische Persönlichkeit, Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Perversionen, Sucht, Delinquenz (entspricht ICD-10: spezifische Persönlichkeitsstörungen (F 60.0 – 60.9), Störungen der Geschlechtsidentität, der Sexualpräferenz und psychische Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung (F 64.0 – 66.9), psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F 1x.0 – 1x.26)).
  6. Spezielle Krankheitstheorien III/Psychosomatische Krankheitstheorien Essstörungen: Anorexia nervosa (ICD-10 F 50.0), Bulimia nervosa (ICD-10 F 50.2), Adipositas (ICD-10 E 66) Klassische Psychomatosen (ICD-10 F 54: psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten)
  7. Einführung in die Psychiatrie und psychiatrische Krankenvorstellung einschließlich der Abgrenzung von Psychosen und Neurosen von körperlich begründbaren psychischen Störungen
  8. Methoden und neueste Erkenntnisse der empirischen Psychotherapieforschung
  9. Psychodiagnostik einschließlich Testverfahren, diagnostische Abgrenzung von körperlich begründbaren Störungen
  10. Psychopathologie und Methodik der Psychotherapie bei verschiedenen Altersgruppen, sowie bei Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
  11. Prävention und Rehabilitation
  12. Medizinische und psychopharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten, neurologische Grundlagen der Psychotherapie
  13. Methoden  und   differentielle  Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (insbesondere Verhaltenstherapie, wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie, psychoanalytisch begründete Verfahren und Systemische Psychotherapie)
  14. Aktuelle Methoden der Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  15. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Kooperation von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen der kassenärztlichen sowie vertragsärztlichen Versorgung einschließlich Antragstellung, Gutachterverfahren und Abrechnung
  16. Geschichte der Psychotherapie

A.2 Zusatz-Vertiefung Neuropsychologie

Innerhalb der Ausbildung in der Verhaltenstherapie und in der analytisch / tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie ist eine Vertiefung in der neuropsychologischen Psychotherapie Bestandteil des Curriculums. Diese beinhalten 120 Stunden Theorie, die sich nach dem Zertifikat-Curriculum der Gesellschaft für Neuropsychologie e.V (GNP) und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz orientiert. Hierbei beziehen sich die Inhalte der angebotenen Seminare auf allgemeine neuropsychologische, störungsspezifische und versorgungsspezifische Grundkenntnisse.

A.3 Pflicht-Literatur

A.4 Ausgewählte Literaturempfehlung

B. Ausbildungs- und Studienordnung

Präambel

Ziel der Ausbildung ist die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV).

I. Allgemeine Ausbildungsbestimmungen

Die Ausbildung umfasst:

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens 3 Jahre.

II. Voraussetzungen der Ausbildung

1.0 Wissenschaftliche Vorbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine

  1. im Inland an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule bestandene Diplomprüfung im Studiengang/Master Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, dass der Studierende das Ziel des Studiums erreicht hat,
  2. ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
  3. ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.

2.0 Zulassungsverfahren
Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind bei der Geschäftsstelle zu stellen. Beachten Sie dazu bitte auch Bewerbung und Aufnahme sowie Formblatt zur Anmeldung.

III. Das Ausbildungsverhältnis

1.0 Beginn der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt mit der schriftlich bestätigten Zulassung und nach Unterzeichnung eines zwischen der Ausbildungsstätte und dem Ausbildungsteilnehmer zu schließenden Ausbildungsvertrags.

2.0 Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner. Die Regularien der staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PsychTh-APrV) festgelegt, die von Ausbildungsstätte und Ausbildungsteilnehmern gleichermaßen anerkannt werden.

2.1 Pflichten und Rechte der Ausbildungsstätte
2.1.1
Das Institut Rhein-Eifel verpflichtet sich als juristische Person für einen Zeitraum von sieben Jahren (beginnend mit dem Vertragsabschluss) die Voraussetzungen dafür vorzuhalten, dass die Elemente der staatlichen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten angeboten werden:

Für die praktische Tätigkeit werden vertragliche Vereinbarungen mit geeigneten klinischen Einrichtungen abgeschlossen.

2.1.2
Das Institut Rhein-Eifel legt für die Durchführung der Ausbildung im vertieften Verfahren einen curricularen Lehrplan vor.

2.1.3
Die Ausbildungsstätte hat in begründeten Fällen das Recht, Ausbildungsteilnehmer von der Ausbildung vor deren Beendigung durch die Staatsprüfung auszuschließen. Der Ausschluss kann begründet sein durch mangelnde persönliche Eignung, die im Verlauf der Ausbildung offenkundig geworden ist. Hierzu gehört insbesondere unethisches Verhalten.
Ferner kann die Ausbildungsleitung bei persönlichen Problemlagen, die nicht im Rahmen der Ausbildung zu bewältigen sind, psychotherapeutische Auflagen erteilen.

2.2 Pflichten und Rechte der Ausbildungsteilnehmer
Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich:

2.3 Unterbrechung der Ausbildung
Der Ausbildungsteilnehmer kann seine Ausbildung mit begründetem schriftlichem Antrag nach Rücksprache mit der Institutsleitung, wie in § 6 (1), 2 PsychTh-APrV geregelt, befristet unterbrechen. Übersteigt die Unterbrechung vier Wochen, müssen die ausgefallenen Seminarstunden in einem anderen Semester nachgeholt werden.

2.4 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Das Ausbildungsverhältnis endet regelhaft mit der staatlichen Abschlussprüfung. Ausbildungsteilnehmer können mit schriftlicher Kündigung das Ausbildungsverhältnis vorzeitig auflösen. (3 Monate Kündigungsfrist. Die schon absolvierten Ausbildungsanteile werden bescheinigt)

3.0 Verlauf der Ausbildung

3.1 Zeitliche Abfolge
Die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen zur Vermittlung der Grundkenntnisse und der Kenntnisse in der vertieften Ausbildung sowie deren Verknüpfung mit den Angeboten zur praktischen Ausbildung sind im curricularen Lehrplan und den hierzu gehörenden Übersichten geregelt.

3.2 Terminplanung
Die terminliche Planung der praktischen Tätigkeit und ihre Abstimmung mit den übrigen Ausbildungsstellen sind mit dem Ausbildungsleiter zu besprechen und von ihnen zu genehmigen.

3.3 Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung. Bei der Einzelselbsterfahrung wählt sich der Teilnehmer aus dem Kreise der als Lehrtherapeuten benannten Lehrpersonen des Instituts Rhein-Eifel seinen Lehrtherapeuten aus. Zwischen dem Lehrtherapeuten und dem Kandidaten dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen und weder wirtschaftliche noch dienstliche Abhängigkeiten bestehen.

4.0 "Zusatzausbildung" (anerkannte Fachkunden)
Je nach Studiengang kann eine zusätzliche Ergänzungsqualifikation im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

5.0 Dokumentationspflicht
Die während der Ausbildung durchgeführten supervidierten Behandlungen sind regelmäßig zu dokumentieren. Die schriftlichen Aufzeichnungen aus den Behandlungsstunden dienen auch als Grundlage für die Supervisionen. Außerdem muss die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren im Studienbuch nachgewiesen werden.

6.0 Anmeldung zum Staatsexamen
Mit der Anmeldung zum Staatsexamen beim Landesprüfungsamt durch das Institut erhalten die Ausbildungsteilnehmer den Qualifikationsnachweis in der jeweiligen Ausbildungsrichtung sowie eine Bescheinigung über die absolvierten Bausteine der Zusatz- und Ergänzungsqualifikation, die während der Ausbildung erworben wurden. Mit der Anmeldung für das Staatsexamen sind jeweils sechs dokumentierte Falldarstellungen (max. 25 Seiten) verbunden. Zwei Falldarstellungen sind Grundlage der mündlichen Prüfung.

6.1 Eintragung ins Arzt- / PT-Register
Nach erfolgtem Staatsexamen und nachfolgender Approbation kann eine Eintragung ins Arzt- / Psychotherapeutenregister bei der zuständigen KV beantragt werden.

Stand 1/2020

Ausbildungsordnung nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ausbildungsordnung nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

I. Grundlagen

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur Psychologischen Psychotherapeutin mit einer anerkannten Vertiefungs-richtung bei Erwachsenen findet auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie den gültigen Psychotherapie-Richtlinien statt.

II. Vertiefte Ausbildung

Es werden eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermittelt. Gegenstand der vertieften Ausbildung (gemäß § 3 und § 4 PsychTh-APrV) ist die

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Tiefenpsychologie/Psychoanalyse, Systemische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie bei Erwachsenen..

III. Ausbildungsblöcke

Gemäß § 1 (3) PsychThG umfasst die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:

Praktische Tätigkeit: 1.1 Klinisch-psychiatrisches Jahr (§ 2,1) APrV: 1200 Stunden 1.2 Praktische Tätigkeit in der Praxis (§ 2,2) APrV 600 Stunden Theoretische Ausbildung: 600 Stunden 2.1 Grundlagen der Psychotherapie: 200 Stunden 2.2 vertiefte Theorie: 400 Stunden Praktische Ausbildung: mind. 600 Behandlungsstunden, Die Behandlungen finden unter Supervision nach mindestens jeder 4. Behandlungsstunde statt (mindestens 150 Stunden, davon mindestens 50 Einzelstunden die restlichen Supervisionstunden können in der Gruppe erfolgen). Die Supervisionen sind bei mindestens drei Supervisorinnen/Supervisoren abzuleisten. Die Supervisorinnen/Supervisoren müssen vom Institut anerkannt sein. Die Gruppe soll bei Gruppensupervision aus vier Teilnehmern bestehen. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden Die Selbsterfahrung kann in Selbsterfahrungsgruppen (G) oder Einzelform (E) absolviert werden. Sie richtet sich nach dem wissen-schaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung ist. Gegenstand der Selbst-erfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraus-setzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf. Die Selbsterfahrung findet bei von der Ausbildungsstätte anerkann-ten Selbsterfahrungsleitern, die als Supervisorinnen/Supervisoren anerkannt sind, statt, zu denen der Ausbildungsteilnehmer keine verwandtschaftlichen Beziehungen hat und nicht in wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten steht.  Die verbleibenden 930 Stunden (sog. freie Spitze) können für die weitere Fachkunde und anderer Ergänzungsqualifikationen verwendet werden. (z.B für die Qualifikation in Gruppenpsychotherapie nach den Psychotherapie-Richtlinien oder Weiterbildungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP).

IV. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG in Teilzeit- oder Vollzeitform und dauert mindestens fünf/drei Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungs-Instituts. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden in Blöcken statt. Alle praktischen Anteile können wohnortnah absolviert werden. Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.

V. Ausbildungsformen

Die in dem PsychThG und der PsychTh-APrV enthaltenen Regelungen sind Gegenstand der Studienordnung des Instituts.

VI. Zulassung zur Patientenbehandlung

Die Zulassung zur Patientensicht kann frühestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Selbsterfahrung begonnen worden ist und ebenso, dass Kenntnisse in Krankheitstheorie und Behandlungstheorie im für das erste Ausbildungsjahr vorgeschriebenen Umfang erworben worden sind. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet der Ausbildungsleiter auf Antrag.

VII. Freie Spitze

Die freie Spitze in Höhe von 930 Stunden innerhalb der Ausbildung ist hauptsächlich für den zeitlichen Aufwand der folgenden und hierarchisch aufgelisteten Punkte anerkennbar:

1. Ausbildungs- und prüfungsrelevante Literatur recherchieren und   lesen, sowie Verwertung der Inhalte diesbezüglich von anderen Publikationen durch Medien, wie Videos, Podcasts, etc.
2. Vor- und Nachbereitung aller im Institut absolvierten Seminare
3. Vor- und Nachbereitung der Supervisionen im Rahmen der praktischen Ausbildung
4. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung
5. Teilnahme an allen Seminaren des Instituts außerhalb des Curriculums der Ausbildungsrichtung des Kandidaten
6. Teilnahme an Fortbildungen, Supervisionen, Kolloquien oder sonstigen Veranstaltungen zum Thema Psychotherapie außerhalb des Institutes
7. Sonstige im Bereich Psychotherapie relevante Zeitaufwendungen

Die Institutsleitung

Curriculum der Ausbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie / Psychoanalyse und Neuropsychologie

Grundlagen

 

Grundlagen 1  VT + TP/PA

 

Grundlagen 2 VT + TP/PA 2.Block

 

Vertiefung TP/PA

Block 1

 

TP/PA

 

Block 2 TP/PA

 

Block 3 TP/PA

 

Block 4 TP/PA

 

Block 5 TP/PA

 

TP   = Tiefenpsychologisch fundiert
PA   = Psychoanalyse
VT   = Verhaltenstherapie
KiJu = Kinder-/Jugendlichentherapie
KTS = Kasuistisch-technisches Seminar

 

Literaturliste für das schriftliche Staatsexamen

Basisliteratur

 Ergänzende Literatur

 

Zur inhaltlichen Vorbereitung auf die schriftliche und die mündliche Prüfung:

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): Gegenstandskatalog: Ausbildungsgang für Psychologische Psychotherapeuten

Zum inhaltlichen Lernen:

Lutz, Wolfgang (Hrsg.), 2010, „Lehrbuch Psychotherapie" im Huber-Verlag

Zur weiteren thematischen Vertiefung, v.a. im Bereich der tiefenpsychologischen und psychoanalytischen Therapie:

Hiller, Wolfgang et al. (Hrsg.), 2010, „Lehrbuch der Psychotherapie" Band 1 (Wissenschaftliche Grundlagen"), Band 2 („Psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Therapie") und Band 3 („Verhaltenstherapie"), im CIP-Medien-Verlag

Für den medizinischen Teil:

Köhler, Thomas, 2013, „Medizin für Psychologen und Psychotherapeuten: Orientiert an der Approbationsordnung für Psychologische Psychotherapeuten Taschenbuch" im Schattauer-Verlag

Zur gezielten Vorbereitung auf die Multiple-Choice-Fragen der schriftlichen Prüfung:

Miki Kandale und Kai Rugenstein (Hrsg.), 2014, „Das Repetitorium: für die Abschlussprüfungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten"

Hiller, Wolfgang et al. (Hrsg.), 2011, „Psychotherapie-Prüfungsfragen und Antworten: zum Lehrbuch der Psychotherapie mit Simulation der staatlichen Prüfung" im CIP-Medien-Verlag

Mediscript StaR: Kommentierte Examensfragen auf CD-ROM im Verlag Urban und Fischer bei Elsevier (zur Vorbereitung aufs Hammer-Examen der Mediziner: Originalfragen des IMPP für die Bereiche Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Pharmakologie; interaktives Lernen, das gut auf die Multiple-Choice-Fragen in der schriftlichen Prüfung vorbereitet. Für uns Psychotherapeuten ist es eine sehr hilfreiche Ergänzung!)

Verbindlicher Kostenplan der Ausbildung (PDF)Anmeldeformular (PDF)Gesundheitserklärung (PDF)